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Der Landkreis Göppingen ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Er wird vertreten durch Landrat Edgar Wolff.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE145469354
Inhaltlich verantwortlich: Susanne Rauh, Hauptamt - Abteilung Informationstechnologie (IT), Landratsamt Göppingen, Lorcher Str. 6, 73033 Göppingen, Telefon: +49 7161 202-1147, Telefax: +49 7161 202-1195, E-Mail: s.rauh@lkgp.de
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Für alle Rufbusfahrten in und aus dem Landkreis Göppingen gelten die
Beförderungs- und Tarifbedingungen des Verkehrs- und Tarifverbundes
Stuttgart. Diese können auf der VVS-Website
eingesehen werden.
Der Rufbus verkehrt ausschließlich auf den in den Busfahrplänen
angegebenen Linienwegen. Diese können unter
Fahrpläne eingesehen
werden. Eine Rufbusfahrt innerhalb einer geschlossenen Ortschaft ist
ausgeschlossen.
Eine Rufbusfahrt muss mindestens 1 Stunde vor Fahrtbeginn online,
telefonisch oder persönlich in der Mobilitätszentrale in Geislingen bestellt
werden.
Fahrten können höchstens 7 Tage im Voraus gebucht werden.
Eine Fahrt kann spätestens 45 Minuten vor Fahrtbeginn
storniert werden.
Erscheint ein Fahrgast wiederholt nicht an der angegebenen
Einstiegshaltestelle, kann dieser nach einmaliger Verwarnung für einen
begrenzten Zeitraum von der Beförderung ausgeschlossen werden.
Der Fahrgast hat bei der Nutzung des Rufbusangebots keinen Anspruch
auf eine Beförderung auf kürzestem oder schnellstem Weg. Zudem kann eine
Fahrt von mehreren Fahrgästen gebucht werden.
Fahrgäste, die mit Babys reisen, müssen Babyschalen der Gruppe 0
bzw. 0+ selber mitbringen.
Wenn dies vorher vom Fahrgast angemeldet wird, werden Kindersitze
für Kinder bis zum 12. Lebensjahr oder einer Körpergröße von bis zu 150 cm
vom Beförderungsunternehmen gestellt.